Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben veröffentlicht, welches in vollem Umfang Einzelfragen zum Umgang mit Kryptowährungen klären soll. Dieses über 30-seitige lange Schreiben klärt die ertragsteuerliche Behandlung von Krypto-Werten in Deutschland ab. Damit ersetzt es das letzte Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Mai 2022. Das neue Schreiben schafft mehr Klarheit in spezifischen Fragestellungen und soll sowohl für Behörden als auch für Anleger Rahmenbedingungen schaffen.

Die Welt der Kryptowährungen ist komplex und schwer in Einklang mit den herkömmlichen Strukturen unserer vielerorts schwerfälligen Bürokratie zu bringen. Deshalb stellt dieses Schreiben einen wichtigen Meilenstein in der Behandlung von Kryptowährungen dar. Dabei klärt es relevante Begrifflichkeiten und die steuerlichen Konsequenzen im Handel mit Kryptowährungen. Abstrakt gesagt, definiert das Schreiben einen Krypto-Wert als:
„Ein Kryptowert ist die digitale Darstellung eines Wertes oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.“
Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
GZ: IV C 1 – S 2256/00042/064/043
DOK: COO.7005.100.4.11527963
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Dabei werden verschiedene Arten von Kryptowerten unterschieden. Zum einen wären da die sogenannten „Currency- oder Payment-Token“. Diese werden als Tauschmittel eingesetzt, können aber auch zu reinen Spekulationszwecken gehalten werden. Sie erwähnen, dass sie nicht von Zentralbanken oder öffentlichen Stellen herausgegeben werden und daher auch nicht den rechtlichen Status einer Währung haben. Allerdings wird auch betont, dass diese zumindest wirtschaftlich betrachtet als Tauschmittel akzeptiert werden. Dabei bleiben wichtige Prinzipien der steuerlichen Behandlung weiterhin erhalten.
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Dabei nennen sie explizit Beispiele wie Bitcoin und Ethereum und verweisen auf CoinMarketCap zu Selbstrecherche-Zwecken, um weitere Kryptowährungen zu entdecken. Das ist bis hierhin schon äußerst interessant. Anleger auf sozialen Medien wurden derzeit aktiv und diskutierten bereits weitere Möglichkeiten zum steuerlichen Umgang in Deutschland.
Zudem werden auch Utility-Tokens definiert, die per Erklärung als Krypto-Werte mit bestimmten Nutzungsrechten oder dem Anspruch darauf, diese Tokens gegen Waren und Dienstleistungen einzutauschen, beschrieben werden. Auch können Utility-Tokens nach dem Schreiben zu Stimmrechten zur Änderung von Software und für die Funktionalität der digitalen Ware genutzt werden. Dabei nennt das Schreiben auch Security-Tokens, welche, wie sie schreiben, mit herkömmlichen Wertpapieren vergleichbar sind.
Das sind die wichtigsten Erklärungen
Besonders aufmerksam sollten Anleger nun werden, wenn es darum geht, die ertragsteuerliche Einordnung unterschiedlicher Aktivitäten im Kryptowährungsmarkt zu definieren:
- Für Mining und Forging von Kryptowährungen, also Einkünfte aus der Blockerstellung, können Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß §15 EStG oder als sonstige Einkünfte im Sinne des §22 Nummer 3 EStG behandelt werden.
- Beim passiven Staking werden die Einkünfte aus der Bereitstellung von Kryptowährung ebenfalls steuerlich berücksichtigt. Dabei werden Staking-Pools und Plattform-Staking genannt. Unterliegen in der Regel der privaten Vermögensverwaltung, heißt es in dem Schreiben. Hierbei sollen die Staking-Belohnungen zum Zeitpunkt der Einbuchung in das Wallet bewertet werden.
- Masternodes werden ebenfalls als steuerpflichtige Erträge erachtet. Dabei gelten bei der Ausführung von Blockerstellungen über einen Proof-of-Stake-Mechanismus die geltenden Vorschriften.
- Bei der Veräußerung von Kryptowährungen gelten die Gewinne aus dem Verkauf eines Krypto-Wertes grundsätzlich als steuerpflichtig. Die allseits bekannte Haltefrist von einem Jahr bleibt dabei allerdings bestehen.
- Beim Lending, also dem Verleihen von Kryptowährungen, gibt es ebenfalls einen Steuerfall. Hier wird wieder zwischen der Behandlung von Privat- und Betriebsvermögen unterschieden.

Auch die durch Hard Forks oder durch Airdrops erhaltenen Kryptowährungen werden zum Tag des Erhalts steuerlich behandelt. Hier gilt es abzuwägen, ob die erhaltenen Kryptowährungen die Haltefrist überschreiten oder zuvor verkauft bzw. getauscht worden sind.
Diese Regelungen mögen für viele Anleger erst einmal erdrückend klingen, sind jedoch ein weiterer Sieg für Kryptowährungen.
Dieses Projekt profitiert vom aktuellen Boom
Mit der Schaffung von Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Anleger wird mehr Klarheit geschaffen. Geschäftstätige in der Krypto-Industrie haben damit transparente Spielregeln, in denen sie Innovationen aufbauen und weiterentwickeln können. Daher ist davon auszugehen, dass sich die deutsche FinTech-Bewegung von diesem Schreiben neue Chancen erhofft, ihre Kryptoverwahrungsgeschäfte weiter zu verteidigen. Gerade in der dynamischen Welt, in der neue Projekte wie BTCBull entstehen, ist es von großer Bedeutung, die steuerlichen Aspekte zu verstehen.
BTCBull ist ein aufstrebendes Projekt, welches Bitcoin in Richtung der 1-Millionen-Dollar-Marke treiben will. Für diesen Zweck hat es einen eigenen Token zur Verfügung gestellt. Der $BTCBULL-Token belohnt Anleger mit Bitcoin-Airdrops, während Bitcoin selbst zum führenden Vermögenswert werden soll. Mit dem Halten des Tokens erwarten die stärksten BTCBull-Holder einen Bitcoin-Airdrop, wenn der Bitcoin-Preis die 150.000- und die 200.000-Dollar-Marke bricht. Beim Bruch der 250.000 US-Dollar-Marke werden zusätzliche BTCBull-Token verteilt, die den Effekt weiter stärken sollen.

Zusätzlich ist ein effizienter Burn-Mechanismus eingebaut, der im Durchbruch der 1.250.000- und 1.750.000-Dollar-Marke einen signifikanten Bestandteil des umlaufenden Angebots für immer vernichtet. Dabei werden weniger BTCBull-Tokens für neue Anleger zur Verfügung stehen, und der Nachfragepreis kann sich dem anpassen. Es kommt zu einem Aufwärtsdruck, der Auswirkungen auf den Preis haben könnte. Für alle Anleger, die den Token halten, gibt es ein attraktives Staking-Angebot. Dieses basiert auf Ethereum und verspricht einen hohen Jahresgewinn über die Einlagerung auf dem Ethereum-Smart-Contract.
Die $BTCBull-Prämien von aktuell 118% im Jahr werden dann über die Zeit an Anleger ausgeschüttet. Aktuell sind 892.727.097 BTCBull-Tokens gestakt. Den Token erhält man am schnellsten über die offizielle Presale-Seite von BTCBull. Hier gibt es einen Token für gerade einmal 0,00241 Dollar zu kaufen. Über 3,6 Millionen USDT konnten so bereits von BTCBull-Pionieren erhoben werden.
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